Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Anmeldung bestätigt haben. Dies bedarf keiner besonderen Form, wird aber von EUMANN TOURISTIC GbR schriftlich vorgenommen. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von unserer Seite vor, an dem wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist schriftlich die Annahme erklären.

2. Zahlung des Reisepreises
Nachdem Sie die Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten haben, ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person zur Zahlung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen auf die Bankverbindung von EUMANN TOURISTIC GbR fällig. Der Restbetrag des Reisepreises wird unaufgefordert 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei vermittelten Einzel-Reiseleistungen gelten die gleichen Zahlungsmodalitäten, nur dass hier von EUMANN TOURISTIC GbR nach dem Gesetz kein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt werden muss. Bedenken Sie bitte die Überweisungslaufzeiten. 
Ist der vereinbarte Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obwohl Sie einen Sicherungsschein erhalten haben, wird EUMANN TOURISTIC GbR von der Leistung frei und kann von Ihnen die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn Sie nicht ein Recht auf Zahlungsverweigerung hatten. Die Aushändigung der Reiseunterlagen kann erst dann erfolgen, wenn die Zahlung des Reisepreises vollständig bei EUMANN TOURISTIC GbR eingegangen ist.

3. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich Leistungsbeschreibungen (unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit) in der Internet-Veröffentlichung oder den anderen Veröffentlichungen von EUMANN TOURISTIC GbR, die darauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung und diese Reisebedingungen verbindlich. 
Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags und Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von uns herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ausnahmen bilden Leistungsänderungen aufgrund unvorhersehbarer äußerer Umstände, insbesondere Fälle höherer Gewalt, insoweit Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Leistungserbringers für Sie zumutbar sind. 
Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dritte Vermittler oder örtliche Reiseleitungen sind nicht berechtigt, Zusagen zu geben, die den Vertragsinhalt darüber hinaus verändern oder erweitern. Sind die Leistungsänderungen für Sie erheblich, bietet EUMANN TOURISTIC GbR Ihnen einen anderen Reisetermin zu gleichen Konditionen oder den kostenlosen Rücktritt an. 
EUMANN TOURISTIC GbR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Die Berichtigung von Druckfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 
Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Änderung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Falls Sie eine Tour oder Reise vorzeitig beenden müssen, gehen die entstandenen Mehrkosten zu Ihren Lasten.

4. Buchungsbestätigung, Tickets
Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns als angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und uns ggf. auf Unrichtigkeiten hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 
Flugtickets werden Ihnen auf Wunsch per Post zugestellt. In Ausnahmefällen werden Tickets am Airport bei der Fluglinie für Sie hinterlegt. EUMANN TOURISTIC GbR übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege. 
Im Fall von Pauschalreisen und für einzelne Reiseleistungen erhalten Sie die Unterlagen auf Wunsch per Post oder am Flughafenschalter. Letzteres teilen wir Ihnen gesondert mit.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei EUMANN TOURISTIC GbR. Wir empfehlen ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich innerhalb der EUMANN TOURISTIC GbR -Geschäftszeiten (Mo. - Fr. spätestens bis 18.30 Uhr, Sa. spätestens bis 14 Uhr) zu erklären. Die kompletten Reiseunterlagen einschließlich Versicherungsschein sind der Erklärung beizufügen. Können Sie durch Ihr eigenes schuldhaftes Verhalten die Reise nicht antreten oder behindern unvollständig bzw. ungültige Reisedokumente die An- oder Weiterreise, so gilt dies als Rücktritt. Wir werden Sie über die notwendigen Reisedokumente aufklären. 
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann EUMANN TOURISTIC GbR Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
 Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften und Bedarfsgesellschaften (Charter)
 bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% 
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% 
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% 
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% 
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75% 
ab dem Tag des Reiseantritts 100%
Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen / Appartements / Herrenhäuser
 bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20% 
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50% 
vom 34. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80% 
ab dem Tag des Reiseantritts 100%
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und Sie EUMANN TOURISTIC GbR gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. EUMANN TOURISTIC GbR kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Eine Besonderheit hierbei stellen die Seminarreisen dar. Hier kann EUMANN TOURISTIC GbR den Dritten auch dann ablehnen, wenn festgestellt wird, dass der Dritte den Erfordernissen für die Seminararbeit während der Reise nicht genügt. 
Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind - je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen - nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr möglich. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

6. Andere Kosten
Alle anderen Kosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in Ihrer Person liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Ihren Lasten und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen anderen Kosten gehören u.a. Aufwendungen, die aus Ihrem verspäteten Eintreffen zum Abflug oder zu den vorbereiteten Ausflügen und Wanderungen oder sonstigen Veranstaltungen entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung oder einem Ausflug als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
EUMANN TOURISTIC GbR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
 a) ohne Einhaltung einer Frist
 Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn er den in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen (z. B. an Gesundheit, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf) nicht entspricht. Bei einer Kündigung durch EUMANN TOURISTIC GbR behält EUMANN TOURISTIC GbR den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die EUMANN TOURISTIC GbR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
   b) bis 30 Tage vor Reiseantritt
 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist EUMANN TOURISTIC GbR verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat EUMANN TOURISTIC GbR Sie davon in Kenntnis zu setzen.

8. Haftung des Reiseveranstalters
EUMANN TOURISTIC GbR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit aller in den Veröffentlichungen angebenden Reiseleistungen, sofern seitens EUMANN TOURISTIC GbR nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben erklärt wurde, und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. EUMANN TOURISTIC GbR haftet weiterhin für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit der beauftragten Erfüllungsgehilfen. Hierbei sind die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein Beförderungsschein ausgestellt, so erbringt EUMANN TOURISTIC GbR insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. EUMANN TOURISTIC GbR haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Teilnahme an einer von EUMANN TOURISTIC GbR veranstalteten Reise erfolgt als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes ebenso verantwortlich wie für Ihren ausreichenden Versicherungsschutz.

9. Gewährleistung
 a) Abhilfe
 Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung können Sie Abhilfe vor Ort verlangen. EUMANN TOURISTIC GbR kann Abhilfe schaffen durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung. EUMANN TOURISTIC GbR kann die Abhilfe aber auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 
 b) Minderung des Reisepreises
 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis wird in dem Verhältnis herabgesetzt, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. 
 c) Kündigung des Vertrages
 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen und im Sinne der Beweisführung in schriftlicher Form - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigen, für EUMANN TOURISTIC GbR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von EUMANN TOURISTIC GbR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Sie schulden EUMANN TOURISTIC GbR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen enthaltenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von EUMANN TOURISTIC GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit EUMANN TOURISTIC GbR für einen entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei deliktischer Haftung für alle Schadensersatzforderungen Ihrerseits aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung von EUMANN TOURISTIC GbR pro Teilnehmer und Reise auf €uro 4082,-- bzw., wenn der Reisepreis €uro 1.360,-- übersteigt, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. EUMANN TOURISTIC GbR haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theater- oder Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet wurden. EUMANN TOURISTIC GbR empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber EUMANN TOURISTIC GbR schriftlich geltend zu machen. Danach ist dies nur noch möglich, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollmächtigt. Vertragliche Ansprüche Ihrerseits verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem EUMANN TOURISTIC GbR die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für EUMANN TOURISTIC GbR besteht gegenüber allen Reiseteilnehmern deutscher, schweizerischer und österreichischer Staatsangehörigkeit Informationspflicht über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren aktuelle Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. EUMANN TOURISTIC GbR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende EUMANN TOURISTIC GbR mit der Besorgung beauftragt hat. Jeder Reiseteilnehmer ist jedoch verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Gesundheits- und Impfvorschriften selbst zu informieren. Dabei ist der Rat eines Tropeninstitutes einzuholen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

14. Sonstige Bestimmungen
Die Daten, die EUMANN TOURISTIC GbR erhält, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von EUMANN TOURISTIC GbR , Ostwall 140 , 47798 Krefeld, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Damit Unbefugte keinen Zugang zu den Kundendaten erhalten können, werden diese gar nicht erst in irgendeiner Form im Internet oder einem vom Internet aus zugänglichen Bereich gespeichert 
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen EUMANN TOURISTIC GbR an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand
 a) Der Unternehmenssitz von EUMANN TOURISTIC GbR ist Krefeld. Sie können EUMANN TOURISTIC GbR nur an diesem Sitz verklagen.
 b) Für Klagen von EUMANN TOURISTIC GbR gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, der Schweiz und Österreich haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins andere Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von EUMANN TOURISTIC GbR maßgebend.

17. Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten; für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

18. Copyright und Wahrzeichen
Alle die auf dieser Seite genannten Firmen und Produkte unterliegen den jeweiligen Copyrightbestimmung der einzelnen Länder und Firmen. Die jeweiligen Produkte (Logos, Namen) sind eingetragene Wahrzeichen der Firmen.

19. Haftungsausschluss
Alle Angaben, die sich auf dieser Seite befinden, sind ohne Gewähr. Wir haften nicht für Schäden die durch die Benutzung der Seite (bzw. durch die Anwendung der hinterlegten Inhalte) entstanden sind. Falls Sie in einem Netzwerk arbeiten, fragen Sie ggf. Ihren Administrator.

 

Kontakt:

Eumann Touristic GbR
Ostwall 140
47798 Krefeld